Andreas Eberlein
Versicherungsmakler
Kleinkarlbacher Str. 22
67273 Bobenheim am Berg
06353-932685
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Jeder ist ersetzbar? Der Satz stimmt leider nicht immer. Wenn Inhaber von Einzel- oder Kleinbetrieben im Handwerk krank werden und eine Zeitlang ausfallen, steht oft der gesamte Betrieb still. Das betrifft vor allem Branchen, in denen es eine Meisterpflicht gibt, wie beispielsweise bei Elektrikern. Wenn Sie als Elektrikermeister krankheitsbedingt nicht arbeiten können, ist niemand mehr da, der die fachliche Verantwortung für ausgeführte Arbeiten übernimmt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Folge: Aufträge können nicht mehr angenommen werden. Und was dann?
Die meisten Selbstständigen haben ihr Einkommen für den Fall einer längeren Krankheit mit einer Krankentagegeldpolice abgesichert. Ein wichtiger und sinnvoller Schutz. Kosten wie die Gebäudemiete oder Leasinggebühren für Maschinen und Fahrzeuge laufen aber weiter. „Genau hier springt bei Krankheit oder Unfall die Betriebsausfallversicherung ein“, erklärt Andreas Herber, Referent Schadenversicherung bei der INTER Versicherungsgruppe.
Vor allem Inhaber von Einzel- und Kleinbetrieben mit hohen Fixkosten sollten einmal über eine solche Absicherung nachdenken. In der Regel ist der Bedarf an einer Betriebsausfallversicherung umso größer …
… je weniger sich der Ausfall des Betriebsinhabers kompensieren lässt – etwa in Branchen mit Meisterpflicht oder in Einzelbetrieben.
… je höher die fortlaufenden Kosten sind.
… je geringer die Einkommensabsicherung über Krankentagegeld ist.
Tipp: Krankentagegeld und Betriebsausfallversicherung kombinieren!
Am besten fahren Sie, wenn Sie Krankentagegeld und Betriebsausfallversicherung miteinander kombinieren: Nutzen Sie das Krankentagegeld zur Absicherung des Nettoeinkommens und schützen Sie mit der Betriebsausfallversicherung die Liquidität durch Absicherung der fortlaufenden Betriebskosten.
Übrigens: Nicht verwechseln dürfen Sie die Betriebsausfallversicherung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Letztere springt in der Regel bei Einnahmeausfällen ein, die durch Sachschäden etwa nach Feuer, Wasserrohrbruch oder Sturm entstehen. Bei der Ausfallversicherung stehen dagegen Verluste durch Krankheit und Unfall des Betriebsinhabers im Fokus.
Holen Sie sich alle Infos zur Betriebsausfallversicherung!